Wir sind eine staatlich geförderte Großtagespflege nach BayKiBIG, die Mindestbuchungszeit beträgt 10 Wochenstunden.
Grundlage der Buchung ist die „Betreuungsvereinbarung über die Vermittlung und finanzielle Förderung von Kinderbetreuung“ des Landkreises Regensburg bzw. des Landkreises Neumarkt.
Die Betreuungskosten sind vertraglich geregelt und vorgegeben durch den jeweiligen Landkreis. Die schriftlichen Zusatzinformation und Einzelheiten für Eltern über die „Partnerschaft mit Familien-Tagespflege im Landkreis Regensburg / Neumarkt“ erhalten Sie über uns.
Essensgeld für Mittagessen incl. Getränk und Nachspeise wird bei der Buchung über die Landratsämter gezahlt und abgerechnet. Die monatliche Abrechnung läuft über das jeweilige Kreisjugendamt.
Das Kindernest wird über den Verein „Knierutscher e.V.“ getragen. Eine Mitgliedschaft im Verein ist für die Bereitstellung der Betreuungsplätze unumgänglich, hierzu ist eine monatliche Vereinsbeitrag von 8,00€ zu entrichten. Die Vereinssatzung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.
Rechtliche Grundlage
Grundlage für unsere Tätigkeit bildet das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz und die Ermächtigung in § 22 Abs. 1 S. 4 SGB VIII, die seit 01.08.2005 die Betreuung von Kindern in Tagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten als denen der Tagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten erlaubt.
Der Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen, die gemeinsam Tagespflegekinder betreuen wollen, ist in Art. 9 Abs. 2 Bay Ki Bi G geregelt.